Neuer Schwerbehindertenausweis auf der Zielgeraden – Bundesländer sind am Zuge

„Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann kommen, vorausgesetzt die Bundesländer nehmen jetzt ihre Verantwortung wahr“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Ländern einen Verordnungsentwurf für einen kleineren Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Damit habe es das im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigte Vorhaben für einen benutzerfreundlicheren Schwerbehindertenausweis angeschoben, so der Beauftragte.

„Jetzt sind die Länder am Zuge. Ein weiteres Abwarten nach zig Verhandlungsrunden über die genaue Gestaltung des neuen Ausweises ist nicht akzeptabel. Wer den neuen Ausweis jetzt weiter verzögert, muss das Millionen von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises erklären, gegenüber denen seit Jahren ein benutzerfreundlicheres Format angekündigt wird“, so Hubert Hüppe.

Der Beauftragte wies zudem auf den Wegfall des Streckenverzeichnisses seit September 2011 hin. Bahnnutzer mussten das Verzeichnis zuvor zusammen mit ihrem Schwerbehindertenausweis in Nahverkehrszügen mitführen. Durch den Wegfall sei ein Kostenfaktor für die Länder entfallen, so der Beauftragte.

Quelle: behindertenbeauftragter.de

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Steuerratgeber für Eltern behinderter Kinder für die Jahr 2011 und 2012

Der neue Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder bei der Steuererklärung für 2011.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2011. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 enthält außerdem Hinweise auf Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz für das laufende Kalenderjahr 2012 ergeben. Hierzu zählen die rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1.000 Euro sowie Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.

Berücksichtigt wird ferner die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaukosten, die aufgrund einer Behinderung erforderlich sind. Auch wird auf die vereinfachte Geltendmachung bestimmter Krankheitskosten eingegangen.

Die Darstellung von Steuervorteilen für behinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer rundet das informative Merkblatt ab.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.

Download: Steuermerkblatt 2011 und 2012 als PDF

Quelle: einfach-teilhaben.de und bvkm.de

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Kritik an Umbauplänen für die Spreewehrinsel in Cottbus

Nach Ansicht des Cottbuser Abgeordneten Jürgen Maresch (Linke) werden bei den Umbauplänen für die Spreewehrinsel den Belangen behinderter Menschen zu wenig Beachtung geschenkt. „Im vorliegenden Plan sind zwei Behindertenparkplätze geplant.

Doch ist im Bereich der Sitzmauern, in der Nähe der Mühle und der damit verbundenen Gaststätte eine Treppe geplant“, moniert der Lokalpolitiker. „Dies ist meiner Meinung nach nicht akzeptabel.“

Eine Rampe könne nicht viel teurer als eine Treppe sein, erklärt Maresch. Seiner Ansicht nach sei „der kilometerlange Umweg keine Alternative“. Tatsächlich müssten die Betroffenen einen Umweg gehen, um das Wasserrad der Spreewehrmühle ohne Treppen zu erreichen. Der Planung zufolge ist der Weg nicht einmal 100 Meter lang.

Dies hat sich Walter Krause vom Behindertenrat während des jüngsten Wirtschaftsausschusses noch einmal genauer erläutern lassen. Selbst ein Rollstuhlfahrer zeigte er sich mit Erklärung aus der Verwaltung zufrieden. Vielmehr stört ihn jedoch ein ganz anderer Punkt: „So ist alles draußen gut erreichbar, aber die Gastronomie und die Mühle sind nicht barrierefrei. Der Café gar ten ist nicht zugänglich und eine Behindertentoilette gibt es auch nicht im Gasthaus.“ Diesbezüglich müsse es doch Kompromisse geben, sagt er und bietet an: „Wir sind gern bereit, dabei zu helfen.“

Die Stadt will die Mühleninsel umbauen. So soll das Areal an der Spreewehrmühle für Touristen und Besucher attraktiver gestaltet werden. Die Pläne sehen vor, das Mühlenrad in den Mittelpunkt zu stellen. Sitzgelegenheiten und Picknickplätze am Wasser runden die Gestaltung ab, genauso wie der Bau zweier neuer Bootsstege. Damit können Wasserwanderer das Wehr bequem über den Mühlengraben umschiffen.

Quelle: lr-online.de

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Noch viele Baustellen in der Stadt

Wahllokale, die nur über Treppen zu erreichen sind. Drehkreuze, die das Einkaufen erschweren. Parkplätze, die nicht genutzt werden können – behinderte Menschen haben in Cottbus mit einigen Unwägbarkeiten zu kämpfen. Der Behindertenbeirat regt deshalb einen runden Tisch an, um über die Probleme zu sprechen – und wünscht sich den Oberbürgermeister als Chef des Gremiums.

Im Foyer des Technischen Rathauses wird dieser Tage gebaut. Maler spendieren dem großen Raum einen neuen Anstrich. Im Wartesaal soll es künftig mehr Sitzplätze geben. Ein Wegeleitsystem soll blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung im Haus erleichtern. Für den Behindertenbeirat in der Stadt ist das ein positives Beispiel, sagt der Vorsitzende Sven Hoffmann. Davon wünsche er sich aber noch einige mehr.

Bereits im Jahr 2009 hat sich die Stadt per Beschluss der Stadtverordneten dazu verpflichtet, behinderten Menschen in Cottbus die gleichen Chancen einzuräumen wie nichtbehinderten. In diesen Tagen wird eine Zwischenbilanz gezogen. Der Behindertenbeirat ist mit dem Ergebnis noch nicht zufrieden. Es würden die Ist-Zustände und bereits realisierte Projekte aufgezeigt, sagt Hoffmann. „Wir vermissen aber den Ausblick, sprich Aussagen über konkrete Vorhaben und das dafür benötigte Geld“, so der Vorsitzende des Behindertenbeirates. Weil der Beirat nicht nur kritisieren, sondern auch Vorschläge für Lösungen aufzeigen will, regt Hoffmann die Gründung einer Arbeitsgruppe an. „Wir haben den Wunsch, dass der OB dort federführend mitmacht“, so Sven Hoffmann.

Die Stadt alleine reiche dabei nicht aus. „Wir müssen möglichst viele Partner mit ins Boot holen“, so der Vorsitzende des Behindertenbeirates. Ganz wichtig sei die freie Wirtschaft. „Denn viele Sorgen behinderter Menschen betreffen ganz existenzielle Dinge“, sagt Hoffmann. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist ihm noch gut in Erinnerung. So hat eine Familie ihre Probleme beim Einkaufen im Supermarkt geschildert. Um mit Kinderwagen und Rollator überhaupt in den Markt zu kommen, musste das Drehkreuz im Eingangsbereich jedes Mal demontiert werden. Der Markt wiederum lehnte es ab, das Kreuz komplett zu entfernen. Es diene vor allem als Schutz vor Diebstählen, so die Argumentation. „Die Familie, die mit jedem Cent rechnen muss, ist aber auf die preisgünstigen Angebote aus diesem Markt angewiesen“, sagt Sven Hoffmann. Ohne freiwilliges Einlenken des Marktbetreibers sei aber nichts zu machen.

In einem anderen Fall sei hingegen die Stadt der richtige Ansprechpartner. Bisher waren in Cottbus nur rund 43 Prozent der Wahllokale barrierefrei, also von Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Rollator ohne fremde Hilfe zu erreichen. Durch die stufenweise Sanierung der Schulen werde sich dieser Anteil weiter erhöhen, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Alternativ biete sich die Briefwahl an. Sven Hoffmann vermisst hier einfach mehr Flexibilität. „Manchmal gibt es in Nachbarschaft der Schulen neue Bürgerzentren oder andere Räume, die barrierefrei sind – diese sollten dann auch als Wahllokal genutzt werden“, schlägt der Behindertenbeirat vor.

Ein weiteres Problem: Junge Menschen mit Behinderungen würden noch immer vor allem in Seniorenheimen betreut. Zwischen 130 und 150 Fälle gebe es davon in Cottbus. In den Altersheimen würden sie sich schnell langweilen. Es fehle einfach der Kontakt zu gleichaltrigen Mitbewohnern. „Für diese junge Menschen würden wir uns eine andere betreute Wohnform wünschen“, sagt Hoffmann.

Quelle: lr-online.de

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Bessere Nutzungsbedingungen im Foyer des Technischen Rathauses in Cottbus

Das Foyer des Technischen Rathauses an der Karl-Marx-Straße wird ab heute umgebaut. Darüber informiert die Stadtverwaltung.

Demnach sollen sich insbesondere die Bedingungen für die Cottbuser verbessern, die in dem Bereich auf ihren Termin im Bürgerbüro warten, das sich im Erdgeschoss des Gebäudes befindet.

Durch die Umbauten soll es der Verwaltung zufolge mehr Sitzplätze im Wartebereich geben, der zudem verlegt wird. Des Weiteren werde das Wegeleitsystem für das Haus verbessert. Dazu gehören unter anderem Leitstreifen auf dem Fußboden, die blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung erleichtern sollen. Außerdem wird den Planungen zufolge der Empfangstresen erneuert.

Der Umbau soll bis Mitte März abgeschlossen sein. Wegen der umfangreichen Arbeiten könne es jedoch zu Schließungen des Bürgerbüros kommen. „Aushängende Kundeninformationen im Foyer werden darüber frühzeitig informieren“, verspricht die Verwaltung. „Die Mitarbeiter des Hauses sind bemüht, einen uneingeschränkten Service anzubieten.“

Die Renovierung des Foyers schließt die Modernisierung des Technischen Rathauses ab. Zuvor waren bereits die Arbeitsbedingungen im Bürgerbüro selbst verbessert worden. In dem Zuge waren Belüftung und Schallschutz bis Mitte Oktober 2011 auf Vordermann gebracht worden.

Quelle: lr-online.de

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Checkliste für barrierefreie Ausstellungen

Der Landesverband der Museen zu Berlin e.V. hat eine Checkliste zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen herausgegeben.

Die Checkliste zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen wurde von einer Arbeitsgruppe des Landesverbandes der Museen zu Berlin e.V. (LMB) entwickelt. Zu dieser Arbeitsgruppe gehören Architekten für barrierefreies Bauen, Museumspädagogen, Museumsmitarbeiter und Ausstellungsgestalter sowie auch sehbehinderte, blinde und hörgeschädigte Menschen. Darüber hinaus wurde die Liste mit Betroffenenverbänden des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung sowie dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Die Checkliste zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen gliedert sich in die Präambel und die vier Abschnitte

  • Bewegen
  • Sehen
  • Hören
  • Verstehen

Sie wird nun der Öffentlichkeit vorgelegt und einem Praxistest unterzogen. Kommentare und Vorschläge von Seiten der Anwender sind dabei willkommen. Sie sind zu richten an: barrierefrei@lmb.museum. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in eine aktualisierte Version der Checkliste einfließen.

Link zur Internetseite mit der “Checkliste für barrierefreie Ausstellungen”

Quelle: einfach-teilhaben.de / LMB.museum.de

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Barrierefreier und doch bezahlbarer Wohnraum in Cottbus

Link zum Artikel in der Lausitzer Rundschau vom 19.12.2011

Der Einsatz von Fördermitteln, z.B. der Investitionsbank des Landes Brandenburg, unterliegt einer Richtlinie die besagt, dass ein Grad der Behinderung von 80 vorliegen muss um den geförderten Wohnraum anmieten zu können.

Genau hier muss bei den Anbietern von Wohnraum endlich ein umdenken stattfinden!

Denn barrierefreier Wohnraum ist für viele Menschen in unserer Stadt, die keine anerkannte Behinderung haben, eine Behinderung unter GdB 80 und eben auch für Menschen ohne Behinderung sehr attraktiv. Dieser Bedarf kann nicht gedeckt werden, da gegebene Förderrichtlinien eine Vermietung in diesen Fällen behindern.

Seit vielen Jahren weist der Behindertenbeirat der Stadt Cottbus die verschieden städtischen Anbieter von Wohnraum mahnend darauf hin, nicht nur auf den Umbau bzw. den Bau von gefördertem Wohnraum zu setzen. Die Folgen dieser nicht ernst genommenen Worte zeigen sich nun immer deutlicher. Im Jahr 2009 fand zum „Aktionstag Chancengleichheit“ ein Forderungslauf in Cottbus statt. Vereine, Verbände und Interessenvertretungen übergaben 10 Forderungen zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt. Eine dieser Forderungen richtete sich an die Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC) mit dem Wortlaut:

“WIR fordern: Zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen muss in Cottbus flächendeckend barrierefreier Wohnraumbestand zur Verfügung gestellt werden. Dieser muss bezahlbar sein und der Bestand in seiner Differenziertheit (individuell angepasster und DIN-gerechter) übersichtlich dargestellt werden.“

Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass ein Verzicht auf den Bau oder Umbau, selbst von gefördertem Wohnraum, keine Lösung sein kann um dem Charakter “lebenswerte, tolerante, weltoffene und nicht zuletzt zunehmend barrierefreie Stadt Cottbus” gerecht zu werden.

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Erhebung des Weihnachtsmarktes 2011 in Cottbus

Der Weihnachtsmarkt in Cottbus bietet viele Überraschungen. Besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist die Überraschung beim Besuch der angebotenen Verpflegungsstände eher klein. Denn hier erleben betroffene Personen, auf dem großen Cottbuser Weihnachtsmarkt, die gleichen Ausgrenzungen wie in den vergangenen Jahren.

Das Fahrgeschäfte, wie das Riesenrad, nicht für sie nutzbar sind, ist für den einen oder anderen noch zu verkraften. Aber die gesellschaftliche Ausgrenzung an Glühweinständen, Bratwurstverkaufsbuden und anderen Angeboten zeigt, wie weit Cottbus noch von der Umsetzung der Inklusion, aber auch der Chancengleichheit entfernt ist.

Ob es Stufen und Podeste ohne Rampen, zu hohe Verkaufstresen, fehlende Tische in geeigneter Höhe oder auch schlecht überwindbare Kabelbrücken sind – überall begegnen den Besuchern Barrieren, die für einige von ihnen unüberwindbar sind.

Jedoch erkennt man zweifellos die Bemühungen der Veranstalter, den Cottbuser Weihnachtsmarkt nutzbarer für alle zu gestalten und wir freuen uns auf die Umsetzung eines inklusiven Weihnachtsmarktes im Jahr 2012. Hierfür wird der Behindertenbeirat der Stadt Cottbus den Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung ein genaues Begehungsprotokoll zur Verfügung stellen und sich in beratende Gespräche einbringen.

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Der gehörlose Patient – Informationsmaterial erschienen

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. hat zum Thema „Der gehörlose Patient“ jetzt Informationsmaterial veröffentlicht. Mit den beiden neuen Publikationen möchte der Verband Aufklärung leisten und somit zu mehr Barrierefreiheit in der Gesellschaft beitragen, damit sich die Situation gehörloser Patienten in Zukunft stetig verbessert.

Wie kobinet heute erfahren hat, richtet sich eine 12seitige Broschüre an Ärzte und medizinisches Fachpersonal und vermittelt neben Hintergrundwissen zu der Situation von gehörlosen Menschen auch konkrete Hinweise, wie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus auf die Bedürfnisse gehörloser Patienten oder Angehöriger mit Hörbehinderung eingegangen werden kann. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch der Umgang mit Gebärdensprachdolmetschern.

An gehörlose Patienten richtet sich ein Flyer mit Hinweisen zur Kommunikation mit Ärzten und zum Recht auf Gebärdensprache im medizinischen Bereich.

Weitere Informationen und die Inhalte der Broschüre erhalten Sie hier ….

Quelle: kobinet + Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

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Behindertenverband enttäuscht über Brandenburgs Maßnahmepaket

Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg (ABB e.V.) reagierte heute enttäuscht auf das von Sozialminister Günter Baaske vorgestellte „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg“. Es sei eine Chance vertan worden, den Prozess der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Nachdruck und konzeptionell auch für andere Bundesländer beispielgebend auszugestalten.

In der per Infomail verbreiteten Stellungnahme heißt es: “Das Maßnahmenpaket enthält zu wichtigen behindertenpolitischen Feldern keine oder keine ehrgeizigen Vorhaben. Als wichtigsten Punkt sieht der ABB e.V. hier die Abkehr der Landesregierung von ihrem eigenen Ziel, mit dem Maßnahmenpaket auch das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt erklärt, die Novellierung dieses Gesetzes und die Erarbeitung des Maßnahmenpakets dürften nicht voneinander entkoppelt werden. Gegenüber dem Landtag ist noch im März dieses Jahres eine Kabinettbefassung im November und eine Präsentation des Gesetzentwurfes für den 03.12.2011 verkündet worden – nun wird für die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf das Frühjahr 2012 vertröstet.”

Im Maßnahmenpaket findet sich an einer hohen Zahl von Einzelmaßnahmen der Hinweis auf eine Umsetzung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Das ist aus Sicht des ABB e.V. behindertenpolitisch nicht akzeptabel, da in der UN-Behindertenrechtskonvention Freiheits- und Menschenrechte formuliert seien. “Die Gewährung dieser Rechte kann nicht unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Menschenrechte nach Kassenlage kann es nicht geben”, betont der Verband.

Darüber hinaus erachtet der ABB e.V. einen solchen Haushaltsvorbehalt auch sachlich für nicht gerechtfertigt, weil die Landesregierung sowohl das Maßnahmenpaket wie auch den jeweiligen Landeshaushalt verantwortet. “Wenn im behindertenpolitischen Maßnahmenpaket aufgeführte Einzelaktivitäten letztlich wegen fehlender Haushaltsmittel nicht umgesetzt werden, ist das nicht die Folge höherer Gewalt, sondern einer bewussten Entscheidung der Landesregierung zur Verteilung finanzieller Ressourcen für andere Zwecke”, heißt es weiter. “Vor diesem Hintergrund wirkt der Verweis auf verfügbare Haushaltsmittel wie eine vorausschauende Entschuldigung für die mögliche Nichtumsetzung vorgesehener Maßnahmen aufgrund einer anderen Prioritätensetzung der Landesregierung.”

Aus Sicht des Allgemeinen Behindertenverbandes bedarf es zur Kontrolle der Umsetzung des Maßnahmenpaketes auch eines engmaschigen und zeitlich definierten Monitorings mittels entsprechender Institutionen. Dabei sollte man auf bestehende Strukturen wie den Landesbehindertenbeirat zurückgreifen und diese stärken. Es bestehen Bedenken, dass mit der Schaffung neuer Gremien („Bad Saarower Kreis“ resp. „Brandenburger Bündnis für Inklusion“) beim Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen eine Parallelstruktur zum Landesbehindertenbeirat aufgebaut wird.

Quelle: kobinet

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